Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nesthub GmbH für die Nutzung von Nestify
Fassung vom [DATUM] — Version 1.0
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Software «Nestify» (nachfolgend «Software»), die von der Nesthub GmbH, [Strasse Nr.], [PLZ Ort], CHE-[…] (nachfolgend «Anbieterin») als cloudbasierte Dienstleistung («Software as a Service») bereitgestellt wird.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, die den Vertrag zu geschäftlichen Zwecken abschliessen. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des schweizerischen Rechts erfolgt nicht.
1.3 Die Software wird der Kundin über das Internet zur Nutzung überlassen; eine Übertragung der Software selbst findet nicht statt. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäss der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf nesthub.ch.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Pakete und Preise auf nesthub.ch stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.
2.2 Die Kundin stellt über das Formular auf nesthub.ch eine Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Anfrage in Textform bestätigt und der Kundin den Zugang zur Software eröffnet.
2.3 Mit dem Vertragsschluss anerkennt die Kundin diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
3. Leistungen der Anbieterin
3.1 Die Anbieterin stellt die Software im gebuchten Umfang bereit, richtet den Mandanten der Kundin ein und erstellt das erste Administratorkonto.
3.2 Die Anbieterin betreibt, wartet und entwickelt die Software weiter. Funktionale Weiterentwicklungen sind vom Vertrag umfasst, soweit sie den vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken.
3.3 Angestrebte Verfügbarkeit der Software im Jahresmittel: [___] %, gemessen am Zugang zur produktiven Umgebung, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich der Anbieterin liegen (insbesondere Ausfälle von Internetverbindungen, Rechenzentren oder Vorleistungen Dritter). Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit, soweit nicht separat ein Service Level Agreement vereinbart wurde.
3.4 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, sofern absehbar, mindestens [48 Stunden] im Voraus angekündigt.
3.5 Der Support erfolgt in deutscher und englischer Sprache per E-Mail an [support@nesthub.ch] während der üblichen Geschäftszeiten.
4. Pflichten der Kundin
4.1 Die Kundin bezeichnet die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer und ist für deren Handlungen wie für eigene verantwortlich.
4.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundin meldet der Anbieterin einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
4.3 Die Kundin ist allein verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Daten, die sie in der Software bearbeitet, insbesondere für das Vorliegen einer gültigen Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Personendaten ihrer eigenen Kundinnen und Kunden.
4.4 Die Kundin unterlässt Handlungen, welche die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Software gefährden, insbesondere automatisierte Massenzugriffe ausserhalb der bereitgestellten Schnittstellen.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.
5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt [monatlich / jährlich] im Voraus. Rechnungen sind innert [30] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von [5] % geschuldet. Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang zur Software nach unbenutztem Ablauf einer schriftlichen Mahnfrist von [14] Tagen zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperre bestehen. Die Daten der Kundin bleiben während der Sperre erhalten und werden nicht gelöscht.
5.4 Die Anbieterin kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens [90] Tagen auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform. Ist die Kundin mit der Anpassung nicht einverstanden, kann sie den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise kündigen; das Kündigungsrecht ist innert 30 Tagen seit Zugang der Ankündigung auszuüben.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft für die vereinbarte Mindestlaufzeit von [12 Monaten].
6.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere [12 Monate], sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von [30 Tagen] auf das Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
6.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn die Kundin trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung mehr als [60] Tage im Verzug ist oder die Software rechtswidrig nutzt.
7. Daten der Kundin, Rückgabe und Löschung
7.1 Sämtliche von der Kundin oder für sie in der Software erfassten Daten bleiben Daten der Kundin. Die Anbieterin erwirbt daran keine Rechte, ausser den zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsbefugnissen.
7.2 Die Kundin kann ihre Daten während der Vertragsdauer jederzeit über die in der Software bereitgestellten Exportfunktionen beziehen.
7.3 Nach Vertragsende stellt die Anbieterin die Daten der Kundin während [30] Tagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten der Kundin gelöscht, einschliesslich der Kopien in Sicherungsbeständen im Rahmen der ordentlichen Aufbewahrungszyklen. Ein späterer Zugriff ist danach nicht mehr möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
8. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
8.1 Bearbeitet die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten, für welche die Kundin verantwortlich ist, so handelt die Anbieterin als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Die Kundin ist Verantwortliche.
8.2 Die Anbieterin bearbeitet diese Personendaten nur so, wie es die Kundin selbst tun dürfte, und nur soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
8.3 Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und verpflichtet die mit der Bearbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit.
8.4 Die Anbieterin zieht Unterauftragsbearbeiter bei. Die Kundin genehmigt mit Vertragsschluss die im Anhang «Unterauftragsbearbeiter» aufgeführten Unternehmen. Die Anbieterin informiert die Kundin in Textform über die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Unterauftragsbearbeiter. Die Kundin kann einer Änderung innert [30] Tagen aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, steht der Kundin ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Änderung zu.
8.5 Die Anbieterin meldet der Kundin Verletzungen der Datensicherheit, die deren Personendaten betreffen, so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG), und unterstützt die Kundin bei der Erfüllung ihrer eigenen Melde- und Auskunftspflichten.
8.6 Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt in [der Schweiz / der Schweiz und dem EWR]. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 16 ff. DSG.
8.7 Die Bearbeitung von Personendaten der Kundin selbst durch die Anbieterin (Kontaktdaten, Vertragsdaten) richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf nesthub.ch.
9. Gewährleistung
9.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt.
9.2 Mängel sind der Anbieterin in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Die Anbieterin behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist.
9.3 Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf von der Kundin eingesetzter Hard- oder Software oder auf Störungen ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin beruhen.
10. Haftung
10.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Diese Haftung kann nach Art. 100 Abs. 1 OR nicht wegbedungen werden und wird durch die nachfolgenden Beschränkungen nicht berührt.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Anbieterin auf den Betrag beschränkt, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Software bezahlt hat.
10.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Die Anbieterin haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden bei ordnungsgemässer, regelmässiger Datensicherung durch die Kundin nicht eingetreten wäre. Die Anbieterin führt eigene Sicherungen nach dem Stand der Technik durch; diese entbinden die Kundin nicht von der Obliegenheit, exportierte Daten selbst aufzubewahren.
10.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR), soweit gesetzlich zulässig.
11. Geheimhaltung
11.1 Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht dauert [drei Jahre] über das Vertragsende hinaus.
11.2 Vorbehalten bleiben gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten; die betroffene Partei wird die andere vorgängig informieren, soweit zulässig.
12. Immaterialgüterrechte
12.1 Sämtliche Rechte an der Software, einschliesslich Weiterentwicklungen, verbleiben bei der Anbieterin. Die Kundin erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer befristetes Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung.
12.2 Die Kundin darf die Software nicht dekompilieren, nachbauen oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
12.3 Anregungen der Kundin zur Weiterentwicklung darf die Anbieterin ohne Entschädigung nutzen; ein Anspruch der Kundin auf Umsetzung besteht nicht.
13. Referenznennung
13.1 Die Anbieterin darf die Kundin nur mit deren vorgängiger Zustimmung in Textform als Referenzkundin nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
14. Änderung dieser AGB
14.1 Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin mindestens [60] Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Anbieterin weist in der Mitteilung auf die Frist und auf die Bedeutung des Stillschweigens hin. Widerspricht die Kundin, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
15. Übertragung
15.1 Die Kundin kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung der Anbieterin übertragen. Die Anbieterin kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder Umstrukturierung übertragen; sie informiert die Kundin vorgängig in Textform.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
16.3 Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ort des Sitzes der Anbieterin], Schweiz. Die Anbieterin ist zusätzlich berechtigt, die Kundin an deren Sitz zu belangen.
Anhang: Unterauftragsbearbeiter
| Unternehmen | Zweck | Ort der Bearbeitung |
|---|---|---|
| [Hosting-Anbieter] | Betrieb der Applikation und Datenbank | [Schweiz] |
| [E-Mail-Versanddienst] | Versand transaktionaler E-Mails | [___] |
| Cloudflare | Schutz der öffentlichen Formulare vor automatisierten Zugriffen (Turnstile) | [___] |
Diese Liste ist bei jeder Änderung nachzuführen; Ziffer 8.4 knüpft daran an.